Are you ready for Brexit? – Diese Frage hat Unternehmen seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU medial durch das Jahr 2020 begleitet. Nun, zum Jahresbeginn 2021, wird es für Unternehmen ernst: GBR gehört seit dem 01. Januar 2021 nicht mehr der EU-Zollunion an. Insbesondere die Logistik-Branche mit all ihren Haupt- und Nebenakteuren konnte daher zwischen den Jahren nicht wirklich durchatmen: die Vorbereitungen auf die verschiedenen Varianten des Brexit-Abkommens liefen und laufen auf Hochtouren.
Zum Jahresbeginn steht nun fest: es konnte sich auf eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft geeinigt werden, die auf einem Freihandelsabkommen beruht, das weder Zölle noch Quoten vorsieht. Bedeutende Handelshemmnisse seien somit abgewendet.
Doch höhere Kosten und Mehraufwand für Unternehmen lassen sich dadurch nicht so einfach abwenden.
Normale Zollgrenze seit 1. Januar 2021
Eines stand bereits seit dem Austritt aus der EU zum 31. Januar 2020 fest: eine normale Zollgrenze wird entstehen. Das bedeutet im Klartext: aus innergemeinschaftlichen Lieferungen werden Exporte und Importe. Nun ist die Zollgrenze da. Das bedeutet für Exporteure und Importeure
- Zollformalitäten und
- Beachtung des Zollrechts
…mit den Folgen
- Mehraufwand und
- höhere Kosten
Warenverkehr
Der Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich wird sich nach dem Brexit wie mit anderen Drittstaaten gestalten. Damit müssen das Zollrecht der EU sowie die nationalen und europäischen Kontrollvorschriften für die Ausfuhr und Einfuhr beachtet werden. Entsprechend müssen Zollanmeldungen erstellt und ggfs. Ausfuhr-/Einfuhrgenehmigungen beantragt werden.
Eine Ausnahme bilden die Lieferungen nach und aus Nordirland – es handelt sich weiterhin um innergemeinschaftliche Lieferungen.
Pluspunkt Digitalisierung
Unternehmen, die ihre Logistik- und Export-Prozesse bereits weitgehend digitalisiert haben, profitieren nun je nach digitalen Logistik-Plattformen und Software-Lösungen davon, dass deren Hersteller und Bereitsteller sich bereits umfassend mit den technischen und rechtlichen Anforderungen auseinandergesetzt haben. Spezialfunktionen, beispielsweise für die ATLAS-Zollabwicklung, unterstützen Unternehmen bei der Erfüllung der neuen Handelssituation zwischen der EU und GBR. Denn Ausfuhranmeldung und gegebenenfalls Registrierung beim Zoll mit EORI-Nummer, falls nicht bereits vorhanden, sowie Zollsoftware für die elektronische Abwicklung werden fällig. Zulassung sowie Artikelstammdaten und Codierungen werden dafür benötigt, alternativ: Internetzollanmeldung IAA+ (mittels Elster-Online-Zertifikat).
Brexit-Spezialfunktionen für SAP-Anwender
Als Experte für softwarebasierte Prozessoptimierung haben wir, das MEHRWERK SCM & Transportmanagement Team, den Brexit „aus digitaler Perspektive“ für Sie beobachtet: Wir laden Sie zum Jahresauftakt des virtuellen Formats Shipping IMPULS digital, unserer eSeminar-Serie zur Business Primetime, recht herzlich ein:
eSEMINAR
Smarte Versand- und Zollabwicklung in SAP: Brexit, hallo. Zeitfresser, goodbye. |
Shipping IMPULS 2021 [2-teilig mit Kaffeepause]